Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 05.09.2026
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen MietVan („Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter.
- Sie gelten für Mietverträge, die über unsere Webseite, per WhatsApp, telefonisch oder andere von uns ausdrücklich
genehmigte Kanäle abgeschlossen werden. - Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind Erklärungen per E-Mail oder WhatsApp.
- Jeder Unterzeichner (Mieter, Fahrer) haftet neben der vertretenen natürlichen oder juristischen Person
persönlich als Gesamtschuldner.
2. Vertragsabschluss, Buchung & Widerrufsrecht
- Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
- Die Buchung erfolgt durch den Mieter online, schriftlich oder telefonisch. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche
Buchungsbestätigung von MietVan zustande. - Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail, WhatsApp oder schriftlich.
- Bis zum Vertragsabschluss kann MietVan die Fahrzeugverfügbarkeit nicht garantieren.
- MietVan behält sich vor, Reservierungen – auch nach Vertragsschluss – aus wichtigem Grund zu
stornieren (z.B. falsche Angaben, Zahlungsverzug, erhöhte Diebstahlgefahr). - Ohne Kreditkarte erfolgt der Vertragsabschluss erst nach Zahlung von Miete und Kaution per
Überweisung oder Barzahlung. - Kein Widerrufsrecht: Mietwagenverträge gelten als Beförderungsdienstleistung. Ein gesetzliches
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gemäß §11 FAGG besteht nicht. Der Mieter bestätigt im
Buchungsprozess die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. - Der Mieter bestätigt im Zuge der Buchung, die jeweils gültigen AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die Zustimmung kann insbesondere online, per E-Mail, per WhatsApp oder durch ausdrückliche telefonische Bestätigung erfolgen. Bei Buchung über WhatsApp oder Email gilt die Buchung als verbindlich, sobald der Mieter die Buchung und die Geltung der AGB ausdrücklich bestätigt.
3. Fahrer, Mindestalter & Zusatzfahrer
- Eine Fahrzeuganmietung ist nur mit gültigem Lichtbildausweis und Führerschein möglich.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, mit mindestens 12 Monate Fahrpraxis.
- Berechtigt sind ausschließlich im Mietvertrag eingetragene oder schriftlich genehmigte Fahrer.
- Zusatzfahrer sind vor Mietbeginn anzumelden.
- Der Mieter haftet für das Verhalten aller berechtigten Fahrer.
- Für Fahrer zwischen 18 und 23 Jahren gilt ein Risikoaufschlag. Dieser beträgt € 10 pro Tag und wird
zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis berechnet. Der Risikoaufschlag dient der Abdeckung des erhöhten
Schadenrisikos bei jungen Fahrern. - Fahrer unter 23 Jahren können ausschließlich das Basic-Paket (Haftungsobergrenze € 2000/Schaden)
nutzen.
4. Mietzeitraum, Übernahme & Rückgabe
- Mietzeitraum und Termine werden schriftlich festgelegt.
- Die Fahrzeugübernahme erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort in verkehrs- und betriebssicherem
Zustand. - Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Vorschäden und Mängel zu prüfen. Diese
werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Nicht vermerkte Schäden gelten als während der
Mietzeit entstanden. - Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, gereinigt, vollgetankt sowie mit sämtlichen
überlassenen Bestandteilen (Schlüssel, Bordmappe, Zubehör). - Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter bis zur tatsächlichen Abnahme und es wird die Zeit der
Überziehung, mindestens jedoch 4 Stunden, verrechnet. Jeder angefangene 24h-Zeitraum kann als
zusätzlicher Miettag berechnet werden. Nach 12 Stunden Verspätung erfolgt eine polizeiliche Anzeige. - Fehlende Fahrzeugteile oder Zubehör werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung
gestellt. Zusätzlich kann eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste verrechnet werden. - Im Fahrzeug zurückgelassene persönliche Gegenstände erfolgen auf eigenes Risiko; eine Haftung des
Vermieters ist ausgeschlossen. - MietVan ist berechtigt, Fahrzeuge kontaktlos zu übergeben und zurückzunehmen. Zu diesem Zweck erhält der Mieter vor Mietbeginn die erforderlichen Zugangsdaten sowie ein Übergabe- und Rückgabeprotokoll mit den einzuhaltenden Verfahrensschritten. Der Mieter verpflichtet sich, die im Übergabe- und Rückgabeprotokoll festgelegten Anweisungen einzuhalten. Bei kontaktloser Übergabe und Rückgabe kann die Dokumentation des Fahrzeugzustandes durch Fotos, Videos oder Nachrichten per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Die Rückgabe des Fahrzeugs gilt erst dann als abgeschlossen, wenn MietVan die Rückgabe freigegeben hat. Die Freigabe kann nach persönlicher Prüfung oder anhand von Fotos, Videos oder sonstigen vom Mieter übermittelten Nachweisen erfolgen. Bis zur Freigabe bleibt der Mieter für das Fahrzeug verantwortlich
5. Preise, Kilometer, Zahlung & Kaution
- Es gelten die vereinbarten Preise laut Webseite, Angebot oder Preisliste.
- Im Mietpreis enthalten ist folgende Kilometerregelung: 4h/60km, 12h/120km, Tag/240km,
Wochenende/600km. - Mehrkilometer werden mit 0,40€ pro Kilometer berechnet.
- Zusatzkosten entstehen u.a. bei starker Verschmutzung, fehlender Volltankung oder fehlendem Zubehör.
- Der Mietpreis ist vollständig vor Mietbeginn zu entrichten. Die Zahlung erfolgt online über die vom Vermieter bereitgestellten Zahlungsmethoden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In Ausnahmefällen kann nach Absprache bar bezahlt werden. Erst nach vollständiger Bezahlung besteht ein Anspruch auf Übergabe des Fahrzeugs.
- Für jede Anmietung fällt eine Kaution von mindestens 300€ an. Die Kaution kann per Kreditkarte, Überweisung oder in begründeten Ausnahmefällen durch Barhinterlegung geleistet werden. Die Art und Höhe der Kaution wird von MietVan unter Berücksichtigung des Fahrzeugtyps, der Mietdauer, des Alters des Fahrers sowie des gewählten Versicherungsschutzes festgelegt.
- Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Freigabe des Fahrzeugs wird die Kaution innerhalb von 5 Tagen freigegeben bzw. die Rückzahlung veranlasst, sofern keine offenen oder noch zu prüfenden Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.
- MietVan ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise bis zur abschließenden Klärung von Schäden, Verschmutzungen, fehlenden Fahrzeugbestandteilen, Mehrkilometern, Tankdifferenzen, Verkehrsverstößen, Verwaltungsstrafen oder sonstigen, unmittelbar aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüchen einzubehalten. Nicht von offenen Ansprüchen betroffene Kautionsbeträge werden unverzüglich freigegeben bzw. rückerstattet.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Anwendung der
Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet oder ausgewiesen. - Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist MietVan berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Die erste Zahlungserinnerung erfolgt kostenlos. Für die zweite Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 10,00 verrechnet. Für die dritte Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 20,00 verrechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Nach erfolgloser dritter Mahnung ist MietVan berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Der Mieter hat die hierfür erforderlichen und gesetzlich zulässigen Kosten zu ersetzen. Zahlungserinnerungen und Mahnungen können per E-Mail, WhatsApp oder postalisch übermittelt werden.
6. Stornierung & Umbuchung
- Stornierungen sind bis 72 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Danach ist der volle Mietpreis fällig,
dies gilt auch bei Nichterscheinen. - Optionale Schutzpakete enthalten abweichende Stornobedingungen.
- Umbuchungen sind bis zu Mietantritt nach Verfügbarkeit möglich.
- Bei höherer Gewalt oder technischen Defekten ist MietVan berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
7. Nutzung, Pflichten & Verbote
- Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug ausschließlich gemäß StVO und den aktuellen Gesetzen und
Herstellerangaben zu nutzen. - Der Mieter hat vor jeder Fahrt Betriebsbereitschaft, Reifendruck, Ölstand, Beleuchtung und das
zulässige Gesamtgewicht zu prüfen. - Winterliche Fahrbahnverhältnisse/Bereifung: Das Fahrzeug ist bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen
gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgestattet. MietVan verwendet gesetzlich zulässige
Ganzjahresreifen (M+S), die den Anforderungen der situativen Winterausrüstungspflicht entsprechen.
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug ausschließlich entsprechend den jeweils geltenden
gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. - Rauchen ist im Fahrzeug untersagt. Bei Verstoß können Reinigungskosten verrechnet werden.
- Untersagt sind insbesondere folgende Nutzung: Rennen, Fahrschulungen, illegale oder gewerbliche
Nutzung, Weitervermietung, Fahrten unter Alkohol/Drogen sowie Fahrten außerhalb der vereinbarten
Region. - Verkehrsverstöße, Bußgelder und Verwaltungsstrafen während der Mietzeit trägt der Mieter. Für die
Bearbeitung von Behördenanfragen kann eine Bearbeitungsgebühr verrechnet werden. - Technische Defekte, Schäden oder Unfälle sind unverzüglich dem Vermieter und gegebenenfalls der
Polizei zu melden. Es ist ein Schadensprotokoll auszufüllen. - Die Mitnahme von Haustieren ist gestattet. Haustiere dürfen ausschließlich im Fahrerbereich des Fahrzeugs transportiert werden und müssen während der gesamten Mietdauer ordnungsgemäß und tierschutzkonform gesichert sein (z. B. Transportbox, Sicherheitsgurt oder vergleichbare Vorrichtung). Die Beförderung von Tieren im Laderaum ist aus Sicherheits‑ und Hygienegründen untersagt. Der Mieter haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Fahrzeugs.
8. Haftung & Versicherung
- Alle Fahrzeuge verfügen über eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit entstandenen Schäden am
Fahrzeug bis zur gewählten Haftungsobergrenze (Basic 2000€, Smart 1000€, Premium 500€) - Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder verbotener Nutzung haftet der Mieter unbeschränkt.
- Schäden an Reifen, Glas, Unterboden oder durch Fehlbedienung können dem Mieter vollständig
angelastet werden.
9. Besondere Bestimmungen für Anhänger
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Mietbedingungen für Fahrzeuge und
regeln ausschließlich die Vermietung von Anhängern. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, finden
die allgemeinen Mietbedingungen entsprechende Anwendung.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger ausschließlich mit einem geeigneten und zugelassenen
Zugfahrzeug zu verwenden. Das Zugfahrzeug muss über eine gültige Haftpflichtversicherung
verfügen, die den Betrieb mit Anhänger einschließt. - Der Mieter hat sicherzustellen, dass die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten
wird. - Der Mieter ist verpflichtet die Ladung ordnungsgemäß zu sichern und die gesetzlichen Vorschriften
zur Ladungssicherung einzuhalten. - Der Transport gefährlicher, illegaler oder nicht zugelassener Güter ist untersagt. Eine Überladung
oder unsachgemäße Nutzung führt zur Haftung des Mieters für sämtliche daraus entstehenden
Schäden. - Der Mieter haftet für alle Schäden am Anhänger, die während der Mietzeit entstehen bis zur gewählten
Haftungsobergrenze (Basic 500€, Premium 200€) . - Schäden, die durch den Anhänger am Zugfahrzeug oder an Dritten verursacht werden, fallen in die
Verantwortung des Mieters und dessen Versicherung. Die Regulierung erfolgt im Rahmen der
Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. - Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an transportierten Gütern.
- Der Anhänger ist in sauberem und verkehrssicherem Zustand zurückzugeben. Fehlende oder
beschädigte Teile werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Es kann
eine Bearbeitungsgebühr anfallen. - Besondere Pflichten des Mieters: Der Anhänger darf nicht an Dritte weitervermietet oder verliehen
und nicht für Wettbewerbsfahrten oder unsachgemäße Einsätze genutzt werden. Der Mieter ist
verpflichtet, den Anhänger gegen Diebstahl zu sichern, insbesondere durch Abstellen auf
gesichertem Gelände oder Verwendung einer Diebstahlsicherung.
10. Datenschutz und Datenverarbeitung
- Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung
(www.mietvan.at/datenschutzerklärung). - Daten werden zur Vertragsabwicklung, Behördenkommunikation und gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten gespeichert und gegebenenfalls weitergegeben. - Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
11. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Für Unternehmer wird als ausschließlicher Gerichtsstand Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
- Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind Erklärungen per E-Mail oder WhatsApp.
12. Kundenservice
- Für Fragen, Anliegen oder Beschwerden ist MietVan telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular erreichbar.
